Juliane Brügge
Assistenz Fort- und Weiterbildung
Hinter dem Kirchhof 10
24211 Preetz
Tel.:
+49 4342 886084
E-Mail:
06.09.2021 - 28.04.2021
480 Stunden
Hinter dem Kirchhof 10, 24211 Preetz
(Gem. Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG – Durchführungsverordnung DVO) vom 23.11.2011)
Um eine Einrichtung im Sozial- und Gesundheitswesen professionell und souverän leiten zu können, sind umfassende Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich. Daher empfiehlt es sich für die Qualifikation als Leitungskraft, eine fundierte Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren.
Dieser Anforderung verpflichten wir uns durch eine Weiterbildungskonzeption, die theoretisch fundiert und praxisnah zum/zur Einrichtungsleiter*in im Sozial- und Gesundheitswesen und damit zum/zur Heimleiter*in von stationären Einrichtungen befähigt.
Die Teilnehmenden werden in diesem berufsbegleitenden Lehrgang darauf vorbereitet, in ihren Einrichtungen fördernde Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innen sowie Kundinnen und Kunden zu schaffen.
Die Weiterbildung richtet sich an (stellvertretende) Einrichtungsleitungen sowie Interessierte, die eine Führungsposition in diesem Bereich anstreben.
Zielsetzung:
Das Ziel der Weiterbildung ist eine praxisnahe Qualifizierung zum/zur Einrichtungsleiter*in im Sozial- und Gesundheitswesen. Die Teilnehmer*innen eignen sich das notwendige Wissen und Können an, um eine Einrichtung sachgerecht und wirtschaftlich zu leiten. Neben Betriebsführung umfassen die Ausbildungsinhalte Management- und Leitungsthemen sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden fachspezifische Kenntnisse thematisiert. Die Weiterbildung führt die Teilnehmer*innen schrittweise und aufeinander aufbauend an komplexe Führungsaufgaben heran.
Sie werden befähigt, komplexe Aufgaben wahrzunehmen, strategische und operative Ziele für eine Einrichtung zu formulieren sowie entsprechende Maßnahmen zu gestalten, umzusetzen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Sie erlernen die erfolgreiche Konzeption und Implementierung von Projekten unter Einbezug verschiedener Akteure in der Einrichtung. Die Weiterbildung vermittelt zudem die Berücksichtigung von sozialen, ethischen, ökonomischen sowie ökologischen Aspekten bei der Führung einer Einrichtung.
Inhalte:
eine Einrichtung eigenverantwortlich, zielorientiert und effizient zu leiten, in führungsmäßiger, verwaltender wie auch in sozialer Hinsicht
zur selbstständigen Betriebsführung und -organisation
zur wirtschaftlichen Führung einer Einrichtung
zum Qualitätsmanagement und dessen Überwachung
zur Berücksichtigung rechtlicher, gesundheits- und sozialökonomischer und struktureller Rahmenbedingungen
eine auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Einrichtung zugeschnittene Politik zu entwickeln, zu vertreten und zu interpretieren
zur Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen für Kundinnen und Kunden mit verschiedenen Instanzen und Netzwerkpartnern innerhalb und außerhalb der Einrichtung zusammenzuarbeiten
zur Kommunikation, Kooperation und Konfliktlösung
zur Reflexion von Leitungsrolle, Leitungsverantwortung und der entsprechenden Anforderung an Führungskräfte
zur Auseinandersetzung mit Führungswerten und -normen
als Führungskraft in widersprüchlichen Situationen handlungsfähig zu bleiben und zielgerichtete Prioritäten zu setzen
mit komplexen Herausforderungen an die Führungspersönlichkeit umzugehen
zur kritischen Auseinandersetzung mit und zur flexiblen Reaktion auf Innovationen
zur Führung, Förderung, Einschätzung, Begleitung und Beratung von Mitarbeiter*innen im Rahmen eines qualifikationsbezogenen Personaleinsatzes
zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
zur Gestaltung eines positiven Betriebsklimas
Rechtliche Grundlagen:
Durchführungsverordnung und Empfehlung der Landesverord-nung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestim-mungsstärkungsgesetzes (SbStG) vom 23.11.2011: Weiterbildung gem. § 9 Abs. 2
Die Weiterbildung ist damit zur Erlangung der Anerkennung als Heimleiter*in einer stationären Einrichtung geeignet.
Zur Anerkennung muss mindestens eine einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Pflege oder der Behindertenhilfe nachgewiesen werden können, in der die weiteren für die Leitung der Einrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
Abschluss:
Im Rahmen der Weiterbildung absolvieren die Teilnehmer*innen 400 Stunden in Form von Seminartagen (Unterricht), Fachtagen sowie der Prüfungsvorbereitung und der Prüfung. Weiterhin werden 80 Stunden durch die eigenständige Umsetzung eines Praxisprojektes in Ihrer Einrichtung erbracht.
Der Kurs schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab: Die Prüfung umfasst eine Dokumentationsarbeit des Projektes (schriftliche Prüfung) sowie eine Präsentation des Projektes im Rahmen eines Kolloquiums (mündliche Prüfung).
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen ein Zeugnis.
Zielgruppe:
Fachkräfte (staatl. Anerkennung)
Akademiker in den Bereichen Pflege, Sozial- und Gesundheitswesen, Verwaltung sowie kaufmännische Berufe
(Bitte erfragen Sie gerne Details.)
Termin:
2021
-10.09.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-17.09.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-22.10.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-05.11.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-09.11.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-19.11.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
-10.12.2021 (8.15 - 15.15 Uhr)
2022
-14.01.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
-10.02.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
-17.02.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
-03.03.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
-17.03.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
-28.04.2022 (8.15 - 15.15 Uhr)
Investition:
4.490,00 € inkl. Prüfungsgebühr
Anmeldefrist:
06.08.2021
Bewerbungsunterlagen:
Anmeldeformular
Lebenslauf (tabellarisch)
Urkunde und beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Berufsausbildung und/oder des Studiums
(bei gleichzeitiger Vorlage der Originale werden auch die Kopien der Urkunde sowie des Zeug-nisses zur Bewerbung anerkannt)
Praxisnachweis (mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit im Sozial- und Gesundheitswesen)