Juliane Brügge
Assistenz Fort- und Weiterbildung
Hinter dem Kirchhof 10
24211 Preetz
Tel.:
+49 4342 886084
E-Mail:
05.09.2022 - 26.01.2023
300 Stunden
Hinter dem Kirchhof 10, 24211 Preetz
gem. Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) v. 16.07.2015 sowie gem. § 71 / § 113 SGB XI
Die WHO fordert seit dem Jahr 2000, dass die Weiterbildung für Pflegekräfte im Leitungsbereich integrierend und über alle Berufsfelder der Pflege hinweg durchgeführt werden muss. Dieser Anforderung verpflichten wir uns durch eine bereichsübergeordnete Weiterbildungskonzeption, die theoretisch fundiert und praxisnah zur Stations-/Teamleitung im Krankenhaus sowie verantw. Pflegefachkraft bzw. Leitung einer Pflegeeinheit in der stationären Altenpflege sowie in ambulanten Pflegediensten befähigt.
Die Zulassung einer Pflegeeinrichtung in der Altenhilfe ist seit dem 01.08.2008 nach § 72 SGB XI an den Versorgungsvertrag gekoppelt. Dieser setzt nach § 71 SGB XI voraus, dass eine verantwortliche Pflegefachkraft mit einer mindestens 460 Stunden umfassenden Qualifikation den Pflegedienst leitet. Die Ausbildungsinhalte sind durch die „Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege“, § 113 SGB XI (vormals durch § 80 SGB XI) geregelt.
Zielsetzung:
Das Ziel der Weiterbildung ist eine praxisnahe Qualifizierung der Führungs-kräfte des mittleren Managements. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Anforderungen sowie an den Anforderungen an ein modernes Pflegemanagement im DRG-System der Krankenhäuser.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Umsetzung psychosozialer, pflegefachlicher und betriebswirtschaftlicher Leitungskompetenzen. Sie führt die Teilnehmer*innen schrittweise und aufein-ander aufbauend an komplexe Führungsaufgaben in den unterschiedlichen Bereichen heran.
Inhalte:
Einführung in die Weiterbildung
Organisationsentwicklung & -analyse
Grundlagen der Mitarbeiterführung
Personalentwicklung & -förderung
Rechtsberatung für Führungskräft
Mitarbeiterintegration & -bindung
Kultursensibilität
Gesprächsführung für Leitungskräfte
Reklamationsmanagement
Öffentlichkeitsarbeit
Rhetorik für Führungskräfte
Stimmungsmanagement
Qualitätsmanagement
Beratung in der Pflege
Prüfung (-svorbereitung)
Rechtliche Grundlagen:
Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) vom 16.07.2015
Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
§ 113 SGB XI (Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege)
Schwerpunkte Aufbaukurs:
Der zweite Teil der Weiterbildung ermöglicht Ihnen, nach weiteren 300 Unterrichtsstunden und einer erfolgreichen Abschlussprüfung, die staatliche Anerkennung zu erlangen.
Im Rahmen der Aufbauqualifikation werden die bislang erworbenen Kompetenzen vertieft und in verschiedenen Bereichen erweitert. Der erfolgreiche Abschluss nach 800 Stunden führt nach der „Landesverordnung zur Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer anderen als gleichwertig festgestellten, abgeschlossen Vorbildung“ vom 20.6.2008 zur Hochschulzulassung.
Abschluss Aufbaukurs:
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach 800 Stunden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
beglaubigte Urkunde zur Erlaubnis der Berufsbezeichnung
Nachweis über eine zweijährige Berufstätigkeit vor Beginn der Weiterbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Hebamme oder Entbindungspfleger
Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über den erfolgreichen Abschluss des Kernkurses
Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über die Teilnahme an mindestens 300 fakultativen Unterrichtstunden
Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über die erfolgreich erbrachten Leistungsnachweise
Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen
Maximale Fehlzeit Kernkurs: 10% (50 Unterrichtsstunden)
Im Rahmen der 300 Stunden Aufbauqualifikation gibt es keine Berücksichtigung von Fehlzeiten, es müssen 300 Stunden nachgewiesen werden.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch über einen vom Prüfling gewählten Schwerpunkt seiner Weiterbildung. Hinzu kommen Prüfungsgespräche zu zwei weiteren Fächern. Der schriftliche Teil der Prüfung besteht laut WBLPflEVO entweder aus einer innerhalb von drei Monaten zu fertigenden Hausarbeit oder einer drei- bis vierstündigen
Termine (300UE):
*Noch nicht bekannt.
Bewerbungsunterlagen:
Anmeldeformular
Lebenslauf (tabellarisch)
Urkunde und beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger- *in, Hebamme, Entbindungspfleger
(bei gleichzeitiger Vorlage der Originale werden auch die Kopien der Urkunde sowie des Zeugnisses zur Bewerbung anerkannt)
Praxisnachweis (mind. 2 Jahre)
Hinweise:
Folgende Förderungen können von Ihnen genutzt / beantragt werden:
Meister-BAföG
Weiterbildungsbonus
Bildungsprämie