Fritz Lippes
Pädagogischer Leiter
Hinter dem Kirchhof 10
24211 Preetz
Tel.:
+49 4342 886073
E-Mail:
03.05.2021 - 26.04.2022
300 Stunden
Hinter dem Kirchhof 10, 24211 Preetz
Inhalte:
Die Qualifikation richtet sich inhaltlich und strukturell nach den
Anforderungen des Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheits- und Verbraucherschutz - an die Durchführung der Qualifikation für Praxisanleiter*innen vom 12.12.2019
Der Rahmenlehrplan sieht folgende Inhalte im Umfang von 300 UE vor:
Didaktik und Methodik
Psychosoziale und kommunikative Kompetenzen
Arbeiten nach wissenschaftlichen Kriterien
Rechtliche Rahmenbedingungen
Hospitation / Anleitungstraining
Abschlussprüfung
Zielsetzung:
Die Qualifikation bereitet Pflegefachkräfte auf ihre Aufgabe als Praxisanleiter*in in den pflegerischen Versorgungsbereichen vor:
Praxisanleiter*innen leiten die Auszubildenden während ihrer praktischen Ausbildung qualifiziert an und können angemessene Lernbedingungen in der Praxisstelle gestalten. Sie planen und evaluieren selbstständig die Ausbildungstätigkeiten (Förderung der Handlungskompetenz).
Praxisanleiter*innen begleiten den Lernprozess der Auszubildenden, um sie zu eigenverantwortlichem beruflichen Handeln zu befähigen (Aufbau einer neuen Rollenkompetenz).
Praxisanleiter*innen kennen unterschiedliche Anleitungsmethoden (Förderung der Methodenkompetenz).
Praxisanleiter*innen kennen und berücksichtigen die formalen, rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung (Fachkompetenz).
Aufgaben:
Die Auszubildenden werden in der Praxis befähigt, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln. Die Aufgabe der Praxisanleiter*innen liegen vor allem im schrittweisen Heranführen der Auszubildenden an die Aufgaben der Pflegefachfrauen*männer sowie an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben. Dabei gilt es u.a.
eine lernförderliche Beziehung zu gestalten,
Lernangebote zu initiieren und Entwicklungsprozesse zu fördern,
praktische Anleitung zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren,
zu beraten sowie Fehler und Umwege als Lernchance zuzulassen,
eine Reflexion und Evaluation des Lernprozesses zu ermöglichen,
Beurteilungen der praktischen Leistungen vorzunehmen,
das berufliche Handeln an der Pflegewissenschaft auszurichten,
Selbstlernen und eigenständiges Arbeiten zu unterstützen,
die Kooperation mit der Pflegeschule proaktiv zu gestalten.
Darüber hinaus sind die Praxisanleiter*innen an der Durchführung von praktischen Prüfungen beteiligt: Sie nehmen die Rolle der / des zweiten Fachprüferin / Fachprüfers wahr.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 % der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit.
Rechtliche Grundlagen
Der Erwerb der Qualifikation zum*r Praxisanleiter*in ist gem. § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung PflAPrV) vom 02.10.2018 (BGBl. I S. 1572) geregelt. Demnach müssen (angehende) Praxisanleiter*innen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die aktive Anleitungstätigkeit in der Berufspraxis zu vollziehen:
Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz
Berufserfahrung als Pflegefachkraft von mindestens 1 Jahr, erworben innerhalb der letzten 5 Jahren in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung durchgeführt wird
berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden (Bestandsschutz für vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes erworbene Qualifikationen)
berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich
Jährliche Reflexionsfortbildungen
Die Anforderungen des Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein vom 12.12.2019 sehen vor, dass jede*r qualifizierte Praxisanleiter*in seine/ihre Kenntnisse und Erfahrungen jährlich aktualisiert und reflektiert. Nach Abschluss der Qualifikation sind daher jährlich 24 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Die Themen sind dem jährlichen Fortbildungsprogramm des Bildungsträgers zu entnehmen.